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EU führt Strafzölle auf US-Importe ein
Die WTO entschied, dass die Europäische Union (EU) die USA wegen unerlaubter Staatshilfen für den Flugzeugbauer Boeing mit Strafzöllen im Umfang von vier Mrd. Dollar belasten darf.
Die EU-Mitgliedstaaten haben nun Gegenmaßnahmen vereinbart, da die USA nicht zum Einlenken bereit waren. Die Gegenmaßnahmen werden ab dem 10. November 2020 wirksam sein
Um welche Waren es sich genau handelt, finden Sie in den Anhängen I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1646:
- Anhang I: zusätzliche Wertzölle in Höhe von 15 Prozent
- Anhang II: zusätzliche Wertzölle in Höhe von 25 Prozent.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.






