Antidumping – Acesulfam mit Ursprung in China

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Bekanntmachung über die Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Acesulfam (Acesulfam-K) mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 366 vom 30. Oktober 2020, S. 13.

Die Überprüfung betrifft Acesulfam (Kaliumsalz von 6-Methyl-1,2,3-oxathiazin-4(3H)-on-2,2-dioxid; CAS-Nr. 55589-62-3) mit Ursprung in China.

Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: ex 2934 99 90

Bekanntmachung

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.