Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Position 3824

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Landwirtschaft/Chemie) – 210. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 14 – 15. September 2020:

Warenbeschreibung:

Natriumhydrogen-3-aminonaphthalin-1,5-disulfonat (CAS RN 4681-22-5), in Form eines grau-rosa Pulvers, mit einer Reinheit von mehr als 80 GHT. Das Erzeugnis enthält als Verunreinigungen Dinatriumsulfat und Natriumchlorid, die als Nebenprodukte bei dem Produktionsprozess anfallen. Das Erzeugnis wird zur Herstellung organischer Farbstoffe verwendet.

Einreihung/Begründung:

Das Erzeugnis ist mit einem Reinheitsgrad von über 96 % auf dem Markt erhältlich. Es scheint daher, dass die in der Mischung vorhandenen Nebenprodukte (Dinatriumsulfat und Natriumchlorid) absichtlich im Produkt belassen wurden. In Anbetracht dieser Überlegungen ist das Erzeugnis in die Position 3824 einzureihen.

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 a) zu Kapitel 29 und dem Wortlaut der KN-Codes 3824, 3824 99 und 3824 99 93.

(Stand 15.10.2020)

 

Quelle: Zoll.de