Anmeldung von E-Commerce-Sendungen in ATLAS-SumA

In ATLAS-SumA ist es bislang nicht möglich, einen Beipack anzumelden. Die Anmeldung eines Beipacks ist jedoch regelmäßig erforderlich, wenn ein Packstück mehrere Warenarten enthält. Insbesondere bei Sendungen im E-Commerce werden regelmäßig verschiedenartige Waren (d.h. mehrere Warenpositionen) in einem Paket eingeführt. In diesen Fällen kann in ATLAS-SumA die Warenbezeichnung nicht entsprechend der Vorgaben des Titels V des Merkblatts zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen angemeldet werden.

Für E-Commerce-Sendungen wird es daher zugelassen werden, dass mehrere Warenarten in einer Position zusammengefasst werden können, wenn sich diese in einem Packstück (z.B. einem Paket, Verpackungscode PC) befinden. Diese Ausnahme vom Grundsatz, dass für jede Ware eine Position anzumelden ist, findet vorübergehend Anwendung bis zur Anpassung von ATLAS-SumA an den UZK, wobei auch die Beipack-Anmeldung ermöglicht werden soll.

Damit ersichtlich ist, dass von dieser Regelung Gebrauch gemacht wird, sollte der Warenbezeichnung der Begriff “eCommerce” vorangestellt werden (z.B. Position 1. eCommerce Bücher, DVDs).

Problem dieser Übergangslösung ist, dass eine 1:1-Referenzierung zwischen ESumA und SumA-Positionen nicht eingehalten werden kann. Die Anmelder sollten bei Inanspruchnahme der o.g. Regelung in ATLAS-SumA jeweils auf die erste Position der ESumA referenzieren.

Quelle: Zoll.de