Eine Ware, bestehend aus einer etwa 5 m langen Girlande aus künstlichem Tannengrün und einer LED-Lichterkette mit ca. 60 Leuchten

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/517 DER KOMMISSION vom 3. April 2020 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur.

Amtsblatt der Europäischen Union L 114/4 vom 14.4.2020.

Warenbeschreibung

Eine Ware, bestehend aus einer etwa 5 m langen Girlande aus künstlichem Tannengrün und einer LED-Lichterkette mit ca. 60 Leuchten, die um die Girlande gewickelt ist. Die Stromversorgung erfolgt über ein 230-V-Netzteil. Sowohl die Girlande als auch die Lichterkette bestehen aus Kunststoff.

Einreihung (KN-Code)

6702 10 00

Begründung

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6702 und 6702 10 00 .

Es handelt sich um eine zusammengesetzte Ware im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b). Aufgrund ihrer objektiven Merkmale, d. h., weil die Ware aus einer Girlande aus künstlichem Tannengrün mit Leuchten besteht, die eine zusätzliche dekorative Wirkung entfalten, ist die Ware in erster Linie für dekorative Zwecke konzipiert. Zudem würde die Girlande aus künstlichem Tannengrün selbst bei ausgeschalteten Leuchten noch zur Verzierung oder Dekoration dienen. Daher bildet die Girlande aus künstlichem Tannengrün, die das Naturerzeugnis nachahmt (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 6702), den Bestandteil, der der Ware ihren wesentlichen Charakter als Dekorationsartikel verleiht. Die Einreihung der Ware in Position 9405 40 als andere elektrische Beleuchtungskörper ist somit ausgeschlossen.

Die Einreihung der Ware in Position 9505 10 als Weihnachtsartikel ist ebenfalls ausgeschlossen, weil ihre objektiven Merkmale darauf hindeuten, dass sie nicht ausschließlich für die Weihnachtszeit/Adventszeit, sondern vor allem zur Dekoration in der Winterzeit verwendet wird (siehe Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 95, Nummer 1 Buchstabe a letzter Absatz).

Die Ware ist daher in den KN-Code 6702 10 00 als künstliches Blattwerk aus Kunststoff einzureihen.

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