Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
EU/Ukraine – Restriktive Maßnahmen
Verlängerung der Maßnahmen und Aktualisierung der Personenliste
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/370 des Rates vom 5. März 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine; ABl. L 71 vom 6. März 2020, S. 1.
- Beschluss (GASP) 2020/373 des Rates vom 5. März 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine; ABl. L 71 vom 6. März 2020, S. 10.
Die bestehenden Sanktionen werden um ein weiteres Jahr, bis zum 6. März 2021, verlängert. Die Vermögenswerte von 10 Personen bleiben eingefroren.
Des Weiteren wurde die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert: Zwei Personen werden von der Liste gestrichen.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.






