Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Veröffentlichung einer neuen Matrix
Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens
Im Amtsblatt (EU) Nr. C 333/3 vom 4. Oktober 2019 wurde seitens der Europäischen Kommission mit Mitteilung 2019/C 333/03 eine neue Matrix veröffentlicht.
Die Tabelle 1 stellt eine vereinfachte Übersicht (Matrix) über die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone zum 1. September 2019 dar.
Die Tabellen 2 und 3 enthalten das Datum der Anwendung der diagonalen Kumulierung.
Diese Mitteilung ersetzt die Mitteilung 2019/C 158/06 (ABl. C 158/5 vom 10. Mai 2019).
Quelle: Zoll.de