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Antidumping – Keramikfliesen mit Ursprung in Indien/Türkei
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
Durchführungsverordnung (EU) 2023/265 der Kommission vom 9. Februar 2023 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Keramikfliesen mit Ursprung in Indien und der Türkei, ABl. L 41 vom 10. Februar 2023, S. 1;
Nun führt die Kommission mit Wirkung vom 11. Februar 2023 endgültige Antidumpingmaßnahmen auf Keramikfliesen mit Ursprung in der Türkei und Indien ein.
Betroffene Ware
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten, keramische Steinchen, Mosaiksteine und ähnlichen Waren, auch auf Unterlage, sowie fertige Formstücke.
Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 6907 21 00, 6907 22 00, 6907 23 00, 6907 30 00 und 6907 40 00.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023






