Ablösung Internet-Luftverkehrsteueranmeldung (ILA) durch Zoll-Portal

Ab dem 15. Dezember 2022 kann die Luftverkehrsteueranmeldung elektronisch nur noch über das Bürger- und Geschäftskundenportal (Zoll-Portal) eingereicht werden.

Ab dem 15. Dezember 2022 ersetzt das Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung (Zoll-Portal) die bisherige Internet-Luftverkehrsteueranmeldung (ILA). Künftig können Sie ihre Luftverkehrsteueranmeldung elektronisch ausschließlich über das Bürger- und Geschäftskundenportal einreichen. Hierzu muss rechtzeitig eine entsprechende Registrierung beim Bürger- und Geschäftskundenportal (www.zoll-portal.de) erfolgen.

Bürger- und Geschäftskundenportal

Das ILA-Portal mit dem Login-Bereich ILA wird nach der Integration in das Bürger- und Geschäftskundenportal nicht mehr über www.zoll.de erreichbar sein.

Sie haben weiterhin die Möglichkeit die Formulare über das Formular-Management-System (FMS) aufzurufen und in Papierform einzureichen.

Über das Bürger- und Geschäftskundenportal haben Sie künftig nicht nur die Möglichkeit die Luftverkehrsteueranmeldung abzugeben, sondern Sie können auch alle anderen Formulare aus dem Luftverkehrsteuerbereich online einreichen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Anträge, Anzeigen oder Anmeldungen gegenüber Ihrem Hauptzollamt rechtsverbindlich abzugeben.

 

Quelle: Zoll.de