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Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union
Amtsblatt der Europäischen Union C 417/14 vom 31.10.2022.
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates(1)werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union(2)wie folgt geändert:
Auf Seite 343 wird nach der Erläuterung zu Unterposition 8479 40 00folgende Erläuterung eingefügt:
„8479 89 70 elektronische Bestückungsautomaten von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von Baugruppen gedruckter Schaltungen verwendeten Art
Hierher gehören zum Beispiel Leiterplatten-Bestückungsmaschinen zum Aufbringen aktiver, passiver oder verbindender Bauelemente auf gedruckte Schaltungen (‚pick-and-place‘-Maschinen). Die Bauelemente werden in Gurte gefasst den Maschinen automatisch zugeführt. Die Maschinen positionieren die Bauelemente genau an den dafür vorgesehenen Stellen und bringen sie auf die gedruckte Schaltung auf. Nachdem die Bauelemente aufgebracht sind, werden sie z. B. durch Löten oder Kontaktbonden auf der gedruckten Schaltung fixiert. Neben der Montage von Halbleiterbauelementen können diese Maschinen auch andere Bauelemente auf Trägermaterial montieren.“
In der Erläuterung zu Unterposition 8479 89 97wird Nummer 3 gestrichen.
Auf Seite 357 wird die Erläuterung zu Unterposition 8529 90 92 gestrichen.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022.






