EU-Datenbank Access2Markets bietet Informationen zu Sanktionen

Access2Markets gibt Auskunft zu Fragen rund um die Aus- und Einfuhr von Waren in die Europäische Union. Das Angebot wird um das Thema Sanktionen erweitert.

Access2Markets wurde aktualisiert und enthält nun Informationen zu folgenden Sanktionen:

  • Sanktionen der Europäischen Union, unabhängig davon, ob es sich um Beschränkungen der Ausfuhr oder der Einfuhr handelt. Sie werden als Hinweis bei der Darstellung der Ergebnisse auf eine konkrete Suche angezeigt.
  • Sanktionen von Drittländern, die Einfuhrverbote aus der EU in diese Länder verhängt haben, sind unter „Verfahren und Formalitäten“ zu finden.

Zu den aktuellen Russlandsanktionen gibt es zudem einen Leitfaden mit besonders häufig gestellten Fragen (FAQ).

Eine Übersicht über alle EU-Sanktionen bietet die EU-Sanktionsweltkarte

 

Quelle: Europäische Kommission

Antidumping – Flacherzeugnisse mit Ursprung in Indien/Indonesien

Die Europäische Kommission führt endgültige Antisubventionsmaßnahmen ein. Gleichzeitig ändert die Kommission die Antidumpingzölle. Sie bestehen seit November auf dieselbe Ware.

Durchführungsverordnung (EU) 2022/433; ABl. L 88 vom 16. März 2022, S. 24.

Die Europäische Kommission führt mit Wirkung vom 17. März 2022 endgültige Antisubventionsmaßnahmen auf die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien und Indonesien ein.

Betroffene Ware

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, nur kaltgewalzt, mit Ursprung in Indien und Indonesien.

Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: 7219 31 00, 7219 32 10, 7219 32 90, 7219 33 10, 7219 33 90, 7219 34 10, 7219 34 90, 7219 35 10, 7219 35 90, 7219 90 20, 7219 90 80, 7220 20 21, 7220 20 29, 7220 20 41, 7220 20 49, 7220 20 81, 7220 20 89, 7220 90 20 und 7220 90 80.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022

Antidumping – Fahrräder mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission leitet eine Neuausführerüberprüfung ein und setzt die Antidumpingzölle für den antragstellenden Hersteller aus. Die Maßnahmen wurden 2019 verlängert.

Durchführungsverordnung (EU) 2022/358; ABl. L 68 vom 3. März 2022, S. 9.

Neben einem allgemeinen Antidumpingzollsatz in Höhe von 48,5 Prozent gibt es diverse firmenspezifische Zollsätze in geringerer Höhe. Der chinesische Hersteller Zhejiang Feishen Vehicle Industry Co., Ltd. stellte einen Antrag auf Einleitung einer Neuausführerüberprüfung: Ziel ist es, festzustellen, ob ein unternehmensspezifischer Zollsatz eingeführt werden kann.

Während der Untersuchung wird der Antidumpingzoll für den antragstellenden Hersteller ausgesetzt. Die Einfuhren werden für einen Zeitraum von neun Monaten zollamtlich erfasst. Falls die Untersuchung zu dem Ergebnis kommt, dass Dumping vorlag, können Antidumpingzölle ab dem Beginn der zollamtlichen Erfassung erhoben werden.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022

Vereinigtes Königreich stellt auf neues Zoll-IT-System um

Das bisherige System CHIEF wird eingestellt. Die vollständige Umstellung auf CDS soll bis März 2023 abgeschlossen sein. Die britischen Zollbehörden geben den Zeitplan bekannt.

Ab 1. Oktober 2022 können britische Importeure keine Einfuhrzollanmeldungen mehr über CHIEF abgeben.

Ab 1. April 2023 können keine Ausfuhranmeldungen mehr über CHIEF abgewickelt werden.

Ab 1. April 2023 muss CDS für alle Zollanmeldungen genutzt werden.

Pressemitteilung vom 24. März 2022

 

Quelle: GOV.UK

Aktualisierte Informationen zu den Russland-Sanktionen

Neue „häufige Fragen“, Übersicht zur VO 833/2014 sowie Aktualisierung der Übersicht über länderbezogenen Embargos

Als Reaktion auf den Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine hat die Europäische Union Sanktionsmaßnahmen beschlossen. Aktuelle Informationen zu den geltenden Embargovorschriften finden Sie auf der BAFA Internetseite im Unterpunkt: Russland bzw. Belarus.

Um die Übersicht der Verbote bzw. Genehmigungspflichten zu vereinfachen wird nunmehr eine tabellarische Übersicht im Bezug zur Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Embargo) zur Verfügung gestellt. Daneben wurde die Übersicht über die länderbezogenen Embargos (welche Maßnahmen gegen alle Länder erfasst) aktualisiert. Des Weiteren wurden weitere häufige Fragen bzw. Antworten insbesondere im Bezug zum Luxusgüterembargo auf unserer Internetseite ergänzt.

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Diagonale Kumulierung im Rahmen des EU-SADC-WPA

Ab dem 1. April 2022 soll nun auch die diagonale Kumulierung zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den SADC-Staaten mit Ghana angewandt werden.

ABl. C131/2 vom 24. März 2022

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der Europäischen Union (EU) und der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) sieht die diagonale Kumulierung in der EU mit folgenden afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten) sowie überseeischen Ländern oder Gebieten (ÜLG) vor: Weiterlesen

Türkei – Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse 2022

Die Türkei bildet mit der EU eine Zollunion. Trotzdem gibt es besondere Einfuhrbestimmungen, die beachtet werden müssen.

Von Abdulkerim Kuzucu

Die Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für das Jahr 2022 wurden im türkischen Amtsblatt Nr. 31706 vom 31.Dezember 2021 veröffentlicht. Darstellungen und Erläuterungen der einzelnen Erlasse in deutscher Sprache finden Sie unten im Bereich Download.

Importverordnungen

Die Importverordnungen enthalten Vorschriften über die vorübergehende Einfuhr von Waren für Internationale Ausstellungen (VO-Nr. 1), über die Einfuhr von Kriegswaffen (VO-Nr. 2), radioaktive Materialien (VO-Nr. 3), Süßstoffe (VO-Nr. 4), geographische Karten und dergleichen (VO-Nr. 5), Waren, die im Rahmen des allgemeinen Präferenzsystems aus Entwicklungsländern eingeführt werden (VO-Nr. 6), Land und Luftfahrzeugen (VO-Nr. 7 und 8), gebrauchten oder erneuerten Waren (VO-Nr. 9), Banknoten und Druckpapier für Banknoten (VO-Nr. 10), Schusswaffen, Sprengstoffen und Messern (VO-Nr. 11), Dual-Use-Gütern (VO-Nr. 12), Waren für Arbeitsschutz und –sicherheit (VO-Nr. 13), ozonschädigenden Stoffe (VO-Nr. 14), Waren, die von öffentlichen Stellen eingeführt werden (VO-Nr. 15), Düngemittel (VO-Nr. 16) sowie Chemikalien, die im Anhang des Chemiewaffenübereinkommens gelistet sind (VO-Nr. 17), Waren, für die autonomen Zollaussetzungen gelten (VO-Nr. 18), Medizinische Testkits (VO-Nr. 19) und Waren mit elektronischem Identitätsnachweis IMEI (VO-Nr. 20).

Produktkonformitätserlasse

Die Produktkonformitätserlasse enthalten Bestimmungen, die im Hinblick auf Verbraucherschutz und Qualitätssicherung zu beachten sind. Betroffen sind Calciumcarbide, Zündhölzer, Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und Feuerlöschbomben, bestimmte Rohre und Schläuche aus Weichkautschuk, bestimmte Garne aus Baumwolle, bestimmte Glaswaren für Kinder, flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder Stahl, bestimmte Waren aus nichtrostendem Stahl, Rohre und Profile aus Eisen oder Stahl und anderen Metallen Rohrformstücke, Waren aus Aluminium für Tabletten, bestimmte Schrauben und Gewinde, bestimmte Maschinen und Apparate, Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge, Einwegfeuerzeuge (VO-Nr. 1), Abfallstoffe (VO-Nr. 3), bestimmte Chemikalien (VO-Nr. 4), Lebende Tiere, Waren tierischen und pflanzlichen Ursprungs, Lebens- und Futtermittel (VO-Nr. 5), bestimmte Chemikalien (VO-Nr. 6), feste Brennstoffe (VO-Nr. 7), Telekommunikationsgeräte (VO-Nr. 8), CE-kennzeichnungspflichtige Produkte (VO-Nr. 9), Spielwaren und Musikinstrumente (VO-Nr. 10), persönliche Schutzausrüstung (VO-Nr. 11), Schreibwaren und Hygieneartikel (VO-Nr. 12), Baustoffe (VO-Nr. 14), Batterien und Akkumulatoren (VO-Nr. 15), medizinische Geräte (VO-Nr. 16), Textilien und Lederwaren VO-Nr. 18, Tabakwaren und Alkoholika (VO-Nr. 19), Impfstoffe, Diagnostika, Zahncreme, Trinkwasser (VO-Nr. 20), bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (VO-Nr. 21), Schrott- und metallische Abfallstoffe (VO-Nr. 23) sowie bestimmte, sicherheitsrelevante Kraftfahrzeugteile wie Sicherheitsglas, Reflektoren, Beleuchtung und Sicherheitsgurte (VO-Nr. 25).

In der Verordnung Nr. 13 sind Straf- und Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen obige Einfuhrvorschriften geregelt.

Abdulkerim Kuzucu ist Partner der Außenwirtschaftsagentur Chromit-Erz.

Quelle: GTAI (Germany Trade and Invest)

 

Ukrainekrise

Die Informationen zu den Auswirkungen der Ukrainekrise wurden aktualisiert.

Sanktionen gegen Russland

Hinsichtlich mehrerer Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland sind bei der Abgabe von Verdachtsmeldungen bezüglich Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung neue Vorgaben zu beachten.

Die FIU ( Financial Intelligence Unit ) weist darauf hin, dass Sanktionen der Europäischen Union, u.a.

  • gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (Verordnung (EU) Nr. 208/2014)
  • angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Verordnung (EU) Nr. 269/2014)
  • als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (Verordnung (EU) Nr. 692/2014)
  • angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
  • als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete (Verordnung (EU) 2022/263),

in Kraft getreten sind bzw. demnächst in Kraft treten werden.

Weiterführende Informationen zu den Finanzsanktionen
Weiterführende Informationen zu den Sanktionen der EU

 

Quelle: Zoll.de