Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Verbrauchsteuerrechtliche Bewertung des Getränks “Hard Seltzer”
Hard Seltzer (englisch für “hartes Sprudelwasser”) ist ein insbesonders in den USA verbreitetes klares, alkoholisches Getränk auf der Basis von kohlensäurehaltigem Wasser und Alkohol, dem häufig Fruchtgeschmack in Form von Aromen zugesetzt wird. Der Alkoholgehalt entspricht etwa dem von Bier und liegt in der Regel zwischen etwa 4 und 6 % vol. Es wird trinkfertig gemischt in verkaufsfertigen, verschlossenen Behältnissen von in der Regel bis zu 0,33 Litern Inhaltsvolumen angeboten.
In den letzten Monaten hat dieses Getränk nun auch Einzug auf dem deutschen Markt gehalten. Aufgrund einer Vielzahl entsprechender Anfragen bei der Zollverwaltung und einer leider zum Teil unpräzisen Darstellung in den Fachmedien der Lebensmittel- und Getränkebranche gibt die Zollverwaltung nachstehend die verbrauchsteuerrechtliche Bewertung dieses Getränks bekannt. Weiterlesen