EU-Indien-Freihandelsabkommen: Verhandlungen abgeschlossen – Inkrafttreten noch ausstehend

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 27. Januar 2026 zum Abschluss der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Indien.

Die EU und Indien haben am 27. Januar 2026 den Abschluss der Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen bekanntgegeben.


Kerninhalt ist ein geplanter verbesserter Marktzugang für 96,6 % der EU-Warenexporte, insbesondere durch den schrittweisen Abbau hoher indischer Zölle auf Industrie- und ausgewählte Agrarprodukte.
Das Abkommen entfaltet noch keine rechtliche Wirkung, da Unterzeichnung und Ratifizierung ausstehen.
Unternehmen sollten sich frühzeitig auf mögliche Zoll- und Ursprungswirkungen vorbereiten, eine operative Anwendung ist jedoch erst nach Inkrafttreten möglich.

Quelle: EU-Kommission