Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Seminar Neuerungen Zoll und Außenhandel 2025
Donnerstag, 20.Februar 2025 (9:00 – 17:00 Uhr)
MÖVENPICK Nürnberg Airport
Flughafenstraße 100
90269 Nürnberg
Über das Seminar
Jedes Jahr ergibt sich zum Jahresanfang eine Vielzahl von Neuerungen im Außenhandels- und im Zollrecht und somit ein zusätzlicher betriebsinterner Verwaltungsaufwand.
Ziele des Seminars
Bei der praktischen Umsetzung der Vorgaben stoßen Unternehmen zunehmend auf Schwierigkeiten. Mit unserem Seminar erhalten Sie eine Anleitung, die betriebsinternen Abläufe so zu gestalten, dass die Risiken erkannt, Probleme gelöst und Im- / Exporte selbständig und verantwortlich abgewickelt werden können.
Zielgruppe
Internationaler Einkauf und Verkauf, verantwortliche Mitarbeiter/-innen aus Import, Export, Zoll, Controlling, Finanzbuchhaltung und Speditionen.
Für die Teilnahme an dem Seminar können Sie die beigefügte Anmeldung verwenden.
- Einleitung
• Allgemeine Informationen
• Alle Änderungen im Überblick - Import / Export
• Neuerungen / Änderungen Zoll und Außenhandel 2025 im Überblick
• Geänderte Warennummern
• Intrastat
• Reform des Zollkodex der Europäischen Union (UZK)
• geänderte Durchführungsrechtsakte zum UZK
• Atlas-Release Wechsel
• Zollverfahren - Außenhandel
• Dual-Use-Verordnung
• Änderungen Embargoländer, insbesondere Russland-Embargo
• neues Umschlüsselungsverzeichnis
• neue Allgemeine Genehmigungen
• Aktuelle Anti-Dumping-Verfahren und Zollaussetzungen /-kontingente - Umsatzsteuer
• Umsatzsteuer Neuregelungen
• neue Importregelungen einzelner Länder
• Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CBAM,
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 500,00 pro Teilnehmer/-in zzgl. 19 % MwSt. (inkl. Mittagessen, Pausengetränke, Parkgebühren und Seminarunterlagen).
Teilnahmebedingungen
Erfolgt der Rücktritt (schriftlich) bis 14 Tage vor Seminarbeginn, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 zzgl. 19% MwSt. In diesem Fall wird der bereits bezahlte Kostenbeitrag abzüglich dieser Gebühr zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt wird der Betrag nicht erstattet, bzw. bleibt in vollem Umfang zur Bezahlung fällig. Es kann jedoch ein/-e Ersatzteilnehmer/-in gemeldet werden.
Sollte das Seminar aus wichtigem Grund seitens der Firma WOUROS & PARTNER abgesagt werden, erhalten Sie sofort den vollen Kostenbeitrag zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Für Unternehmen, die mehrere Personen anmelden oder firmenbezogene Anforderungen besprechen möchten, bieten wir auch Inhouse-Seminare an.
Sprechen Sie uns an. Wir machen Ihnen gerne ein spezielles Angebot.
Bei Rückfragen können Sie uns unter Telefon: 09 11 / 32 37 – 611 erreichen.