Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 269/2014

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Dokumenttyp: Vorschriften 19.04.2022 | AWR

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

Aktualisierung fachlicher Codelisten EMCS

Die fachlichen Codelisten wurden bei den dynamischen und den historisierten dynamischen Codelisten aktualisiert.

Um stets aktuelle und gültige Daten in Ihrer Anwendung zu verwenden, können Sie die nachstehenden Codelisten herunterladen. Bitte beachten Sie, dass diese in unregelmäßigen Abständen aktualisiert werden (dynamische Codelisten).

Weiterhin stehen Ihnen alle fachlichen Codelisten auch historisiert zur Verfügung. Das heißt, dass beendete Codes mit Gültigkeitsbeginn und Gültigkeitsende in den “…gueltige plus beendete CL00xx.tsv”-Dateien enthalten sind.

Die Beschreibungen der Codes sind in deutscher Sprache. Die Referenzdaten werden im Format “tsv” (tab separated values) ausgeliefert.

Fachliche Codelisten

Quelle: Zoll.de

EU/Iran – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen und Aktualisierung der Personenliste

Beschluss (GASP) 2022/596 des Rates vom 11. April 2022 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran; ABl. L 114 vom 12. April 2021, S. 68.

Die restriktiven Maßnahmen gegenüber Iran werden bis zum 13. April 2023 verlängert. Sie bestehen seit 2011 und werden seitdem jährlich überprüft und verlängert.

Die Liste der benannten Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, wird aktualisiert: Drei Personen werden von der Sanktionsliste gestrichen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022

Neue Runde der Zollaussetzungen

EU-Kommission veröffentlicht die Mitteilung zur neuen Runde “Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren”.

Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten — Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren; ABl. C 157 vom 11. April 2022, S. 23.

Die EU-Kommission informiert die Wirtschaftsbeteiligten, dass ihre Anträge auf Zollaussetzung für die Runde im Januar 2023 übermittelt wurden. Die Liste der Waren, für die eine Zollaussetzung beantragt wird, kann auf der Internetseite der Kommission zur Zollunion abgerufen werden. Die Liste enthält außerdem Informationen über den Status der Anträge.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022