Spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 1210/2003

Download (öffnet in neuem Fenster) PDF | 323 KB | Datei ist nicht barrierefrei

Dokumenttyp: Vorschriften 25.04.2022 | AWR

Die Verordnung über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2465/1996 steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 269/2014

Download (öffnet in neuem Fenster) PDF | 1 MB | Datei ist nicht barrierefrei

Dokumenttyp: Vorschriften 25.04.2022 | AWR

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: CBD Breitspektrum Destillat – 3824 99 93

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) – 230. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 14. bis 15. März 2022:

Warenbeschreibung:

Bei dem Erzeugnis handelt es sich um ein sogenanntes “CBD Breitspektrum Destillat”, das durch partielle Reinigung und Konzentration eines cannabidiolreichen Hanfextrakts gewonnen wird und ca. 85 GHT Cannabidiol (CBD), ca. 10 GHT anderer Cannabinoide und ca. 5 GHT anderer sekundärer Pflanzenstoffe enthält.

Einreihung/Begründung:

Eine Einreihung in das Kapitel 29 ist ausgeschlossen, da die anderen Verbindungen neben CBD keine bloßen Verunreinigungen im Sinne der Anmerkung 1 a) zu Kapitel 29 darstellen. Das Erzeugnis ist eher für eine spezifische als eine allgemeine Verwendung bestimmt. Das Erzeugnis ist daher als “anderes chemisches Erzeugnis der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen” in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die Position 3824 (KN-Code 3824 99 93) einzureihen.

(Stand: 22.04.2022)

 

Quelle: Zoll.de

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Antimikrobielles Badesystem – 3924 90 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 230. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 14.03. bis 15.03.2022:

Warenbeschreibung:

Ein antimikrobielles Badesystem, dass dem Schutz gegen die Verbreitung von Krankheitserregern und Kreuzkontaminationen dient. Das Set bestehend aus

  1. einem wiederverwendbaren Kunststoffbehälter (Abmessungen ca.: 43 x 33 x 35 cm) mit einer antimikrobiellen Oberfläche;
  2. Einweg-Kunststoffeinlagen zur Auskleidung des Kunststoffbehälters auf einer Abreißrolle mit einer antimikrobiellen Oberfläche; und

III.    einem Spender für die Einweg-Kunststoffeinlagen.

Einreihung:

Dieses Erzeugnis ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur in die Position 3924, Unterposition 3924 90 00, als andere Hygiene- oder Toilettengegenstände aus Kunststoffen einzureihen. Der Behälter hat den Charakter eines kleinen tragbaren Sanitärartikels der Position 3924 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 3924, Punkt (D)). Eine Einreihung in die Position 9018 als medizinisches Instrument oder Gerät ist ausgeschlossen, da das Produkt nicht für die medizinische Behandlung eines Patienten verwendet wird. Die Tatsache, dass das Behältnis, die Einlagen und der Spender antimikrobiell imprägniert sind, macht sie nicht zu medizinischen Instrumenten oder Vorrichtungen für die Erstellung von Diagnosen, die Vorbeugung oder Behandlung einer Krankheit oder für Operationen usw. (siehe Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 9018, Satz 1). Außerdem schließen die HS-Erläuterungen zu Position 9018 Hygieneartikel aus unedlem Metall aus. Diese Ausweisung kann analog auch für Erzeugnisse aus Kunststoffen ausgelegt werden. Eine Einreihung in die Position 3922 ist ebenfalls ausgeschlossen, da der antimikrobielle Behälter aufgrund seiner Abmessungen, seiner nicht dauerhaften Aufstellung und seines fehlenden Anschlusses an das Abwassersystem nicht den Charakter von Sanitärkeramik dieser Position aufweist (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 3922, Ausschluss a)).

(Stand: 22.04.2022)

 

Quelle: Zoll.de

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Betainmelasse – 2309 90 96

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/Chemie) – 230. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 14. bis 15. März 2022:

Warenbeschreibung:

Betainmelasse, welche durch zweistufige Entzuckerung und Reinigung von Zuckerrübenmelasse hergestellt wird. In einem ersten Schritt wird die zuckerreiche Fraktion von der betainreichen durch das sogenannte “2-Profil-Trennverfahren” (F.A.S.T. 2-Profil) chromatographisch abgetrennt. Anschließend wird aus der betainreichen Fraktion durch weitere Abtrennung und Verdampfung von Wasser das Produkt hergestellt. Bei dem Produkt handelt es sich um eine Flüssigkeit, die ca. 44 GHT Betain enthält. Es wird als Bulkware in großen Tanks gehandelt und kann zur Fütterung oder als Rohstoff zur Herstellung von hochgereinigtem Betain verwendet werden.

Einreihung:

Die Ware ist als Zubereitung von der zur Fütterung verwendeten Art unter Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in den KN-Code 2309 90 96 einzureihen.

(Stand: 22.04.2022)

 

Quelle: Zoll.de

Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Position 0302KN06.04.2022
2.Position 0305KN06.04.2022
3.Position 0712KN06.04.2022
4.Position 0714KN06.04.2022
5.Position 2309EE27.04.2022
6.Position 2309NEH07.04.2022
7.Position 2403KN06.04.2022
8.Position 3006EE27.04.2022
9.Position 3824NEH07.04.2022
10.Position 3924NEH07.04.2022
11.Position 3926NEH07.04.2022
12.Position 8701KN06.04.2022
13.Position 9021EE27.04.2022
14.Position 9403KN08.04.2022
15.VorbemerkungenListe01.01.2022
(Stand: 22.04.2022)

Quelle: Zoll.de

Ukrainekrise

Die Informationen zu den Auswirkungen der Ukrainekrise wurden aktualisiert.

Restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete

Aktuelle Fassung der VO (EU) 2022/26

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete steht ab sofort zum Download bereit.

thumbnail of vo_eu_2022_263. 21.04.2022

Quelle: Zoll.de