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Antidumping – Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission führt einen vorläufigen Antidumpingzoll ein.
Durchführungsverordnung (EU) 2021/1812 der Kommission vom 14. Oktober 2021 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 366 vom 15. Oktober 2021, S. 62.
Die vorläufigen Zölle gelten für sechs Monate
Die EU-Kommission führt mit Wirkung vom 16. Oktober 2021 einen vorläufigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Grafitelektrodensystemen ein.
Betroffene Waren
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Grafitelektroden der für Elektroöfen verwendeten Art mit einer Rohdichte von 1,5 g/cm3 oder mehr und einem elektrischen Widerstand von 7,0 μΩm oder weniger – auch mit Nippeln – mit Ursprung in China ein.
Die Ware wird derzeit unter den KN-Codes eingereiht: ex 8545 11 00 (TARIC-Codes 8545 11 00 10 und 8545 11 00 15)
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.