Antidumping – PSC-Drähte mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission führt einen endgültigen Antidumpingzoll auf Importe von PSC-Drähten mit Ursprung in China ein.

ABl. L 309 vom 2. September 2021, S. 8.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um nicht überzogenen Draht aus nicht legiertem Stahl, überzogenen oder verzinkten Draht aus nicht legiertem Stahl sowie Litzen aus nicht legiertem Stahl (auch überzogen) aus höchstens 18 Einzeldrähten mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,6 Gewichtshundertteile oder mehr und einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 3 Millimetern.

Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7217 10 90, ex 7217 20 90, ex 7312 10 61, ex 7312 10 65 und ex 7312 10 69 (TARIC-Codes 7217109010, 7217209010, 7312106191, 7312106591 und 7312106991).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Antidumping – Wolframcarbid mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt das bevorstehenden Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt

ABl. L 78 vom 24. März 2021, S. 1

Diese Maßnahmen treten am 3. Juni 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

Bei den betroffenen Waren handelt es sich um Wolframcarbid, Mischwolframcarbid und mit metallischem Pulver vermischtem Wolframcarbid mit Ursprung in China. Die von der Maßnahme betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes 2849 90 30 und ex 3824 30 00 (TARIC-Code 3824 30 00 10) eingereiht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Präferenzen im Pan-Euro-Med-Raum

Neue Ursprungsprotokolle und alternative Ursprungsregeln

Die mehrjährigen Verhandlungen der EU mit ihren Partnerstaaten im Paneuropa-Mittelmeerraum über die Modernisierung und Änderung der derzeit geltenden Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens verfolgten das Ziel, einen einzigen Revisions-Rechtsakt abzuschließen. Wegen der ablehnenden Haltung einiger Vertragsstaaten gelang dies nicht. Um der Mehrheit der unterstützungswilligen Vertragsstaaten dennoch die Nutzung modernisierter und vereinfachter Ursprungsregeln zu ermöglichen, werden nunmehr die Ursprungsprotokolle der jeweiligen bilateralen Abkommen mit einem alternativ anwendbaren Regelwerk ergänzt. Diese “Übergangsregeln” der neuen Anlage A können bis auf Weiteres optional zu den bestehenden Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens angewandt werden.

Zunächst wurde im Amtsblatt der EU Nr. L 164 vom 10. Mai 2021 das neue Ursprungsprotokoll zum Präferenzabkommen der EU mit Jordanien veröffentlicht. Weiterlesen