Antidumping – Nahtlose Rohre aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in China

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 337 vom 23. August 2021, S. 12.

Auf Einfuhren von bestimmten nahtlosen Rohren aus Eisen (ausgenommen aus Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen aus nichtrostendem Stahl) mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von mehr als 406,4 mm bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/804 eingeführt wurden.

Diese Maßnahmen treten am 13. Mai 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Antidumping – Thermopapier mit Ursprung in Südkorea

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 314 vom 6. August 2021, S. 9.

Diese Maßnahmen treten am 4. Mai 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Ausfuhr:

ATLAS-Teilnehmerinformation 0212/21

Die neue ATLAS-Teilnehmerinformation enthält Informationen zu Ausfuhr: Neue Unterlagencodierungen X002/E07 und X002/E08 – Allgemeine Genehmigung der Union Nr. EU007 bzw. EU008 ab 09.09.2021.

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Quelle: Zoll.de

 

Versand

ATLAS-Teilnehmerinformation 0210/21

Die neue ATLAS-Teilnehmerinformation enthält Informationen zu Versand: Systemverhalten bei Verweisen auf vorangegangene Ausfuhrverfahren bei Eröffnung eines NCTS-Versandverfahrens ab Echtbetriebsbeginn Release ATLAS 9.1.

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Quelle: Zoll.de

Versand

ATLAS-Teilnehmerinformation 0210/21

Die neue ATLAS-Teilnehmerinformation enthält Informationen zu Versand: Systemverhalten bei Verweisen auf vorangegangene Ausfuhrverfahren bei Eröffnung eines NCTS-Versandverfahrens ab Echtbetriebsbeginn Release ATLAS 9.1.

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Quelle: Zoll.de

Änderungen Außenhandelsstatistik ab 1. Januar 2022

Auf EU-Ebene gilt ein neuer Rahmen für Statistiken erstellt (FRIBS), die Regelungen für die Außenhandelsstatistik (Intrastat und Extrastat) treten zum 1. Januar 2022 in Kraft.

  • Die Versendungsmeldungen müssen ab 2022 zusätzliche Daten enthalten. Das sind die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Warenempfängers und das Ursprungsland der Ware. Die entsprechenden Datenfelder sind heute schon in der Versendungsmeldung enthalten, deren Angabe ist zur Zeit aber noch freiwillig.
  • Änderungen bei „Art des Geschäfts”
  • Beschränkungen bei der Nutzung von genehmigungspflichtigen Sammelnummern (Kapitel 99), Unternehmen mit einem entsprechenden jährlichen Umsatz über 3 Millionen Euro werden genehmigungspflichtige Sammelnummern für Sortimente nicht mehr nutzen können. Das Statistische Bundesamt wird die betroffenen Unternehmen informieren.

In den Vorschriften werden Wert- und Gewichtsschwellen aufgenommen, unterhalb derer abgegebene Meldungen nicht berichtigt werden müsse

 

Quelle: Statistisches Bundesamt

Merkblätter zur neuen EU-Dual-Use-VO (Verordnung (EU) 2021/821)

Am 9. September 2021 tritt die neue EUDual-UseVO (Verordnung (EU) 2021/821) in Kraft.

In Vorbereitung auf das Inkrafttreten der EUDual-UseVO am 9. September 2021 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zwei neue Merkblätter veröffentlicht.

Eine ausführliche Darstellung der ab dem 9. September 2021 geltenden Rechtslage bietet das Merkblatt Die neue EUDual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821).

Das Merkblatt zum Art. 5 der neuen EUDual-Use-Verordnung bietet den Unternehmen eine Hilfestellung bei der Anwendung des neu eingeführten Art. 5 EU-Dual-Use-VO.

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Albanien, Nordmazedonien und Serbien gründen „Open Balkan“

Aus der Initiative “Mini-Schengen” wird “Open Balkan”. Die drei Westbalkan-Staaten schaffen ab 2023 die Grenzkontrollen im Personenverkehr ab. Freier Warenverkehr soll folgen.Albanien, Nordmazedonien und Serbien haben am 29. Juli 2021 drei Abkommen unterzeichnet und die 2019 gegründete Initiative „Mini-Schengen“ in „Open Balkan“ umbenannt.

Ab dem 1. Januar 2023 sollen die Grenzkontrollen im Personenverkehr wegfallen. Außerdem wollen die drei Länder in weiteren Schritten ihre Arbeitsmärkte öffnen, den regionalen Handel erleichtern und im Katastrophenschutz zusammenarbeiten.

Im Rahmen des Berliner Prozesses haben die sechs Staaten im November 2020 außerdem eine Vereinbarung über die Gründung eines gemeinsamen Marktes bis 2024 unterzeichnet.

 

Quelle: GTAI

Einreihungsverordnungen: zerkleinerten Tomatillos (Physalis ixocarpa)

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Agrar/ Chemie) – 221. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 28. bis 30. Juni 2021:

Warenbeschreibung:

Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine Soße, die aus zerkleinerten Tomatillos (Physalis ixocarpa), Salz, Essig, Stärke und Zucker besteht.

Die Ware ist für den Einzelverkauf in einem Metallbehälter von 2,84 kg aufgemacht. Weiterlesen