Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 36/2012

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien steht in aktualisierter Fassung zum Download bereit.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020

Brexit Welche Auswirkungen hat der Brexit – was ändert sich, was ist zu beachten.

Am 24. Dezember 2020 haben sich die EU und GBR auf ein Abkommen geeinigt, das seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Anwendung dieses Freihandelsabkommens die Waren zollrechtlich abgefertigt werden müssen. Auch ist die Einfuhrumsatzsteuer von dem Abkommen nicht umfasst und somit zu erheben.

Brexit

Quelle: Zoll.de

Brexit – Welche Auswirkungen hat der Brexit – was ändert sich, was ist zu beachten.

Informationen zu den Auswirkungen des Austritts von Großbritannien und Nordirland aus der EU (Brexit)

Am 24. Dezember 2020 haben sich die EU und GBR auf ein Abkommen geeinigt, das voraussichtlich ab 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar sein wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Anwendung dieses Freihandelsabkommens die Waren zollrechtlich abgefertigt werden müssen. Auch ist die Einfuhrumsatzsteuer von dem Abkommen nicht umfasst und somit zu erheben.

Welche Auswirkungen hat der Brexit – was ändert sich, was ist zu beachten.

Quelle: Zoll.de

Indikative Liste. Masken, die nach in anderen Ländern verwendeten Normen zugelassen sind,

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2159 der Kommission vom 16. Dezember 2020 wurden in den Anhang 10 der Kombinierten Nomenklatur neue statistische TARIC-Codes für textile Gesichtsschutzmasken der Unterposition 6307 90 eingeführt.

Übersicht von TARIC-Codes für textile Gesichtsschutzmasken:

6307 9010 00: z. B. konventionelle Masken/Alltagsmasken (sog. Community-Masken), aus Gewirken (Maschenware),

6307 9093 11: Filtrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149, aus Vliesstoffen,

6307 9093 19: Andere Masken, die nach in anderen Ländern verwendeten Normen zugelassen sind, die den filtrierenden Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149 ähnlich sind (z. B. „KN95-Masken“ aus der VR China, vgl. nachstehende Übersicht), aus Vliesstoffen,

6307 9093 20: Andere Masken gemäß EN 149 oder ähnlichen Normen für Atemschutzmasken zum Schutz gegen Partikel (z. B. FFP1-Masken), aus Vliesstoffen,

6307 9093 90: Filtrierende Halbmasken (FFP) gemäß EN 149 oder ähnlicher Norm (vgl. nachstehende Übersicht), aus Geweben,

6307 9095 11: Medizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683, aus Vliesstoffen,

6307 9095 19: Masken, die einem ähnlichen Standard für medizinische Gesichtsmasken entsprechen (z. B. Masken, die dem chinesischen Standard YY 0469 entsprechen, vgl. nachstehende Übersicht), aus Vliesstoffen,

6307 9095 20: Konventionelle Masken/Alltagsmasken (sog. Community-Masken), aus Vliesstoffen,

6307 9095 91 oder 6307 9095 95: andere konventionelle Masken/Alltagsmasken (sog. Community-Masken), aus Geweben. Weiterlesen

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 213. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 16. bis 17. November 2020:

Warenbeschreibung:

a)     Ein Erzeugnis, bestehend aus 13 Furnierlagen mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, bei dem vier Lagen (die zweite und dritte, die elfte und die zwölfte) faserparallel verleimt sind,

b)     ein Erzeugnis, bestehend aus 12 Furnierlagen mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, von denen die beiden mittleren Lagen faserparallel verklebt/gepresst werden und jede der anderen Lagen in einem Winkel angeordnet ist.

Einreihung:

Die Erzeugnisse sind in Unterposition 4412 3x als anderes Sperrholz, das ausschließlich aus Holzlagen (ausgenommen Bambus) besteht und eine Dicke von 6 mm oder weniger aufweist, einzureihen.

Begründung:

Der Ausdruck „im Allgemeinen“ in den HS- Erläuterungen unter 1.) zu Position 4412 schließt nicht aus, dass es sich bei Platten, bei denen einige Furnierlagen parallel verleimt sind, um Sperrholz handelt. Der entscheidende Faktor für die Unterscheidung zwischen Produkten der Unterposition 4412 3x und der Unterposition 4412 99 ist, wie die einzelnen Furnierlagen „meistens“, d. h. am häufigsten aufeinander geklebt sind (in einem Winkel oder mit paralleler Maserung). Nur wenn die meisten Furnierlagen nicht in einem Winkel angeordnet sind, erfolgt eine Einreihung in die Unterposition 4412 99.

(Stand: 07.01.2021)

Quelle: Zoll.de