Video-Babyphone-Sets -Position 8528 (Unterposition 8528 72) eingereiht werden

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 213. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 16. bis 17. November 2020:

Warenbeschreibung:

Video-Babyphone-Sets

Die Apparate bieten die Möglichkeit einer wechselseitigen Kommunikation zwischen den Eltern und dem Kind. Dabei können die Eltern das Kind über einen Monitor sehen und durch einen Lautsprecher hören und mithilfe der Gegensprechfunktion auch mit dem Baby sprechen.

Die Video-Babyphone bestehen in der Hauptsache aus einer Sendeeinheit, die über eine Kamera verfügt und einer Empfangseinheit, die über einen Monitor verfügt. Die meisten verfügen zudem über eine automatische Nachtsichtfunktion, damit das Baby auch im Dunklen zu sehen ist, Raumtemperatursensoren und Bewegungs- und Geräuschsensoren. Daneben gibt es je Gerät einige Zusatzfunktionen, z. B. die Möglichkeit Schlaflieder abzuspielen. Weiterlesen

Coronakrise

Die Informationen zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Zoll wurden aktualisiert, speziell wurden Informationen zur Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie eingestellt.

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Zoll. Was ändert sich und was ist zu beachten?

Coronakrise

 

Quelle: Zoll.de

 

Frohe Weihnachten

Liebe Mandanten,

wir blicken auf ein sehr spannendes und schwieriges Jahr 2020 zurück,

das niemand so hat voraussehen können.

Die Pandemie hat unseren Geschäftsalltag,

unsere gewohnten Arbeitsabläufe und auch den sozialen

Umgang miteinander –  privat wie geschäftlich –

durcheinandergewirbelt.

Ohne Ihr Vertrauen in unsere Fachkompetenz und Ihre Bereitschaft bei Zoll- und Außenwirtschaftproblemen zu uns zu kommen,

hätten wir diese herausfordernde Zeit

nicht so gut überstanden.

Deshalb möchten wir uns aufrichtig für die tolle

Zusammenarbeit und den Zusammenhalt

bedanken!

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie besinnliche

Weihnachten, erholsame Feiertage

und

ein glückliches und vor allem gesundes Jahr 2021

Lassen Sie uns mit viel Optimismus ins Jahr 2021 starten

Ihr Wouros & Partnerteam

Brexit: Neue digitale Informationsmöglichkeit

Brexit: Informationsangebot der Zollverwaltung

Neue digitale Informationsmöglichkeit für allgemeine Fragen zum Brexit: “Brexit-Bot” und Erreichbarkeit der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung zum Jahreswechsel

Datum: 22.12.2020

Für allgemeine Fragen rund um die Auswirkungen des Austritts von Großbritannien und Nordirland aus der EU (Brexit) steht ab jetzt der Chatbot “Brexit-Bot” zur Verfügung.

Der Brexit-Bot ist rund um die Uhr für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen erreichbar und beantwortet per Chat-Interaktion selbstständig die an ihn gerichteten Fragestellungen.
Um den besonderen Anforderungen der Thematik “Brexit” gerecht zu werden, ist der Chatbot mehrsprachig konzipiert und erteilt Auskünfte in deutscher und englischer Sprache.
Dabei bildet er sich über seine lernenden KI-Komponenten stetig selbst weiter und erweitert sein Informationsangebot so kontinuierlich.

Logo des Brexit-Chatbot
Brexit-Bot

Der Chatbot steht für allgemeine Fragen rund um den Brexit zur Verfügung.
Brexit-Bot

Vor dem Hintergrund des Ablaufs des Übergangszeitraums zum 31. Dezember 2020 erweitert die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung ihre Servicezeiten zum Jahreswechsel und steht Ihnen telefonisch sowie per E-Mail zur Beantwortung von allgemeinen Anfragen zum Brexit vom 31. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung.

Quelle: Zoll.de

China – Antidumpingverfahren EPDM-Kautschuk

Antidumpingverfahren EPDM-Kautschuk

China erhebt Antidumpingzölle auf Einfuhren von EPDM-Kautschuk mit Ursprung in den USA, Südkorea und der EU. Für Einfuhren mit Ursprung USA gelten Zölle von 214 bis 222 Prozent, mit Ursprung Südkorea zwischen 12,5 und 24,5 Prozent und für Waren mit Ursprung EU von 14,7 bis 31,5 Prozent. Die Antidumpingzölle gelten ab dem 20. Dezember 2020 für die Dauer von 5 Jahren.

 

Quelle: Entscheidung des chinesischen Wirtschaftsministeriums