Ende der Überwachung der Einfuhren von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen in die EU

Die vorherige Überwachung der Einfuhren von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen endet zum 15.05.2020.

Die bis zu diesem Datum geltenden Durchführungsverordnungen werden nicht verlängert. Ab dem 16.05.2020 müssen bei der Überführung von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr keine Überwachungsdokumente mehr vorgelegt werden. Ab diesem Zeitpunkt wird daher auch keine Antragstellung mehr möglich sein.

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Antidumping – Warmgewalzte Flacherzeugnisse mit Ursprung in der Türkei

Einleitung einer Antidumpinguntersuchung

Bekanntmachung über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in der Türkei; ABl. C 166 vom 14. Mai 2020, S. 9.

Gegenstand der Untersuchung sind bestimmte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem oder legiertem Stahl, auch in Rollen (Coils) (auch zugeschnittene Waren und Schmalbanderzeugnisse („narrow strip“)), nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen. Weiterlesen

EU – Zollfreie Einfuhr von Waren mit Ursprung in Südafrika

Änderungen haben Auswirkungen auf Kumulierung

Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 17 des Protokolls Nr. 1 zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den SADC-WPA-Staaten über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Verwaltungszusammenarbeit — Notifizierung der überarbeiteten Liste der Vormaterialien mit Ursprung in Südafrika, die nicht direkt zoll- und kontingentfrei in die EU eingeführt werden können, sodass die Kumulierung nach Artikel 4 Absatz 2 des Protokolls Nr. 1 zum EU-SADC-WPA nicht zur Anwendung gelangt; ABl. C 156 vom 8. Mai 2020, S. 6.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

ATLAS-Einfuhr

ATLAS-Teilnehmerinformation 0038/20

Die neue ATLAS-Teilnehmerinformation enthält Informationen zu Einfuhr-TARIC/EZT: Angabe der Eigenmasse größer als null Kilogramm.

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Quelle: Zoll.de

Brexit: Neuer Zolltarif veröffentlicht

Der UK Global Tariff tritt nach Ende der Übergangsphase in Kraft

Die Zollsätze gelten für alle Drittstaaten, mit denen das Vereinigte Königreich kein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat.

Sollten die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich scheitern, gelten die Zollsätze somit auch für Waren aus der EU.

Der neue Zolltarif unterscheidet sich vom EU-Zolltarif, der bisher auch im Vereinigten Königreich gilt.

UK Global Tariff

 

Quelle: GOV.UK

Türkei – Sonderzölle

Die Sonderzölle werden in zwei zeitlichen Abstufungen erhoben.

Die erste Stufe gilt seit dem 11. Mai 2020 bis zum 30. September 2020 (Anhang 2; Ek-2).

Ab dem 1. Oktober 2020 gilt eine zweite, unbefristete Stufe (Anhang 1; Ek-1).

Der genaue Warenkreis wird in den Anhängen durch die jeweils ganz links angegebenen Zolltarifnummern bestimmt. Diese sind mit den in der EU verwendeten Zolltarifnummern identisch.

Waren mit Ursprung in der EU, EFTA einigen Ländern der Pan-Euro-Med-Präferenzzone, Südkorea und Malaysia sind nicht betroffen. Zum Nachweis ist ein Ursprungszeugnis erforderlich.

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Quelle: Türkischer Staatsanzeiger vom 11.Mai 2020

Atlas- Einfuhr

ATLAS-Teilnehmerinformation 0036/20

Die neue ATLAS-Teilnehmerinformation enthält Informationen zu Einfuhr: Sicherheitsleistung bei Zollkontingenten und Auswirkungen bei Zahlungsaufschub; Zahlungsart Z – Möglichkeit der unverzüglichen Mitteilung der Zollschuld bei vielen Arten von Sicherheitsleistungen.

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Quelle: Zoll.de