Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Ende der Überwachung der Einfuhren von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen in die EU
Die vorherige Überwachung der Einfuhren von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen endet zum 15.05.2020.
Die bis zu diesem Datum geltenden Durchführungsverordnungen werden nicht verlängert. Ab dem 16.05.2020 müssen bei der Überführung von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr keine Überwachungsdokumente mehr vorgelegt werden. Ab diesem Zeitpunkt wird daher auch keine Antragstellung mehr möglich sein.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle