EU/Myanmar – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen

Die bestehenden restriktiven Maßnahmen werden bis zum 30. April 2021 verlängert.

Der Anhang des Beschlusses 2013/184 enthält eine Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen in Form von Reiseverboten und Einfrieren von Vermögenswerten unterliegen. Diese Liste wird aktualisiert: Die Angaben zu einer Person werden ergänzt. Weiterlesen

Neue Runde der Zollaussetzungen

Mitteilung zur neuen Runde “Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren” veröffentlicht

Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren; ABl. C 132 vom 23. April 2020, S. 11. Weiterlesen

Antidumping – Geschirr und Keramikartikel mit Ursprung in China

Änderung der Antidumpingmaßnahmen

Durchführungsverordnung (EU) 2020/571 der Kommission vom 24. April 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1198 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China, geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/2131, und zur Erstattung der erhobenen Zölle; ABl. L 132 vom 27. April 2020, S. 7. Weiterlesen

Türkei – Sonderzölle auf bestimmte Waren

Zum Schutz der heimischen Hersteller erhebt die Türkei befristete Sonderzölle.

Die Türkei erhebt befristete Sonderzölle auf verschiedene Waren. Die Sonderzölle gelten seit dem 20. April 2020 bis zum 30. September 2020. Nicht betroffen sind Waren mit Ursprung in der EU, EFTA, einigen Ländern der Pan-Euro-Med-Präferenzzone, Südkorea und Malaysia.

Details ergeben sich aus den Erlassen Nr. 2429 sowie 2430 vom 20. April 2020.

 

Quelle: Türkischer Staatsanzeiger vom 20.April 2020

Anmeldung von E-Commerce-Sendungen in ATLAS-SumA

In ATLAS-SumA ist es bislang nicht möglich, einen Beipack anzumelden. Die Anmeldung eines Beipacks ist jedoch regelmäßig erforderlich, wenn ein Packstück mehrere Warenarten enthält. Insbesondere bei Sendungen im E-Commerce werden regelmäßig verschiedenartige Waren (d.h. mehrere Warenpositionen) in einem Paket eingeführt. In diesen Fällen kann in ATLAS-SumA die Warenbezeichnung nicht entsprechend der Vorgaben des Titels V des Merkblatts zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen angemeldet werden. Weiterlesen