Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Brexit: Die Übergangsphase beginnt
Nach der Ratifizerung des Austrittsabkommens kann nunmehr am 1. Februar 2020 die Übergangsphase beginnen. Für die Wirtschaft bleibt vorerst fast alles wie es ist.
Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union somit verlassen, allerdings bleibt während der Übergangsphase zunächst Vieles so, wie es bisher war. Insbesondere gelten die Grundfreiheiten, einschließlich der Arbeitnehmer-freizügigkeit, bis zum Ende der Übergangsphase fort.
Warenverkehr Während der Übergangsphase verbleibt das VK im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion. Innerhalb dieser Zeit wird das VK wie ein EU-Mitglied behandelt, sodass sich im Bereich Warenverkehr für Industrie und Handel, Speditionen und Zollagenturen vorerst nichts Wesentliches ändern wird.
Der Unionszollkodex (UZK) sowie die entsprechenden Durchführungsverordnungen gelten für die Übergangsphase weiter. Weiterlesen