Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Tax free einkaufen
Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr; Einführung einer Wertgrenze von 50 Euro ab dem 1. Januar 2020
Zum 1. Januar 2020 können für liefernde Händler nur Einkäufe ab einem Rechnungsbetrag von 50,01 Euro (je Kassen- oder Rechnungsbeleg) zu einer Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr führen.
Für einen Übergangszeitraum sind die Dienststellen der Zollverwaltung aktuell jedoch angewiesen, auf Wunsch der Reisenden alle ihnen vorgelegte Belege (wertunabhängig) abzustempeln. Eine Entscheidung über die Gewährung einer Steuerbefreiung ist damit nicht verbunden.
Quelle: Zoll.de