Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Tax free einkaufen

Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr; Einführung einer Wertgrenze von 50 Euro ab dem 1. Januar 2020

Zum 1. Januar 2020 können für liefernde Händler nur Einkäufe ab einem Rechnungsbetrag von 50,01 Euro (je Kassen- oder Rechnungsbeleg) zu einer Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr führen.

Für einen Übergangszeitraum sind die Dienststellen der Zollverwaltung aktuell jedoch angewiesen, auf Wunsch der Reisenden alle ihnen vorgelegte Belege (wertunabhängig) abzustempeln. Eine Entscheidung über die Gewährung einer Steuerbefreiung ist damit nicht verbunden.

Quelle: Zoll.de

Freihandelsabkommen mit Japan

Aktualisierung der EU-Guidances und des Merkblattes zum EU-Japan-EPA

Die Europäische Kommission hat auf ihrer Website englischsprachige Guidance documents zu bestimmten Themen des EU-Japan-EPA veröffentlicht. Diese Guidances wurden teilweise aktualisiert und zudem um eine neue GuidanceStatement on Origin“ ergänzt.

Website der Europäischen Kommission (in englischer Sprache)

Deshalb wurde auch das “Merkblatt EU-Japan-EPA” angepasst und insbesondere um Informationen über die Ausfertigung einer Erklärung zum Ursprung auf gesonderten Dokumenten, auf Handels-papieren eines anderen Unternehmens sowie bei der Rechnungsstellung in einem Drittland ergänzt.

thumbnail of Merkblatt EU-Japan-EPA 2

Quelle: Zoll.de

 

EU/Irak – Restriktive Maßnahmen

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1853 der Kommission vom 5. November 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des Rates über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak; ABl. L 285 vom 6. November 2019, S. 7.

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 enthält eine Liste der staatlichen Organe, Unternehmen, Einrichtungen, natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen der ehemaligen Regierung

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.

EU/Moldau – EU verlängert Sanktionen

Beschluss (GASP) 2019/1789 des Rates vom 24. Oktober 2019 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau; ABl. 272 vom 25. Oktober 2019, S. 150.

Die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau werden bis zum 31. Oktober 2020 verlängert.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.

EU/Guinea – EU verlängert Sanktionen

Beschluss (GASP) 2019/1790 des Rates vom 24. Oktober 2019 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea; ABl. 272 vom 25. Oktober 2019, S. 152.


Die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Guinea-Bissau werden bis zum 27. Oktober 2020 verlängert. 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.

EU/Burundi – EU verlängert Sanktionen

Beschluss (GASP) 2019/1788 des Rates vom 24. Oktober 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi; ABl. L 272 vom 25. Oktober 2019, S. 147.
Die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Burundi werden bis zum 31. Oktober 2020 verlängert. Es handelt sich hierbei um die Beibehaltung von Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen für bestimmte Personen. Zudem wird die Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert. Die Angaben zu einer benannten Person werden geändert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.

 

EU/Venezuela – EU verlängert Sanktionen

Beschluss (GASP) 2019/1893 des Rates vom 11. November 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela; ABl. L 291 vom 12. November 2019, S. 42.
Die Europäische Union hat im November 2017 Sanktionen gegenüber Venezuela verhängt vom 15. November 2017). Diese Sanktionen werden bis zum 14. November 2020 verlängert.

Die restriktiven Maßnahmen umfassen ein Waffenembargo sowie Reiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten von insgesamt 25 Amtsträgern, die für Menschenrechtsverletzungen und/oder die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela verantwortlich sind.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.

 

Antidumping – Korrosionsbeständiger Stahl mit Ursprung in China

Einleitung einer Umgehungsüberprüfung

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1948 der Kommission vom 25. November 2019 zur Einleitung einer Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/186 der Kommission eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter korrosionsbeständiger Stähle mit Ursprung in der Volksrepublik China und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren; ABl. L 304 vom 26. November 2019, S. 10.

 

Einfuhren von bestimmten korrosionsbeständigen Stählen mit Ursprung in der VR China unterliegen Antidumpingmaßnahmen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/186 eingeführt wurden.
Der Europäischen Kommission liegen Beweise vor, dass die geltenden Antidumpingmaßnahmen durch geringfügige Veränderungen der betroffenen Ware umgangen werden. Die Kommission leitet deshalb eine Umgehungsuntersuchung ein. Weiterlesen