Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/2199 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Amtsblatt der Europäischen Union L 338/1 vom 30.12.2019.

 

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Die Europäische Kommission stellt eine Zusammenfassung aller Änderungen zur Verfügung (nur in englischer Sprache): Überblick Änderungen Dual-Use

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.

 

China: Zoll verlangt geänderte Ursprungsbezeichnung bei Warenursprung Taiwan

Die Zollbehörden der Volksrepublik China achten seit einigen Wochen bei Einfuhren von Waren mit Ursprung „Taiwan“ verstärkt auf die Einhaltung der Vorgaben des China Council for the Promotion of International Trade (CCPIT).
Laut der Bekanntmachung Nr. 41 / 2005 des CCPIT sind bei Produkten aus Taiwan, die in irgendeiner Form einer Zertifizierung vom CCPIT bedürfen (betrifft faktisch fast alle Waren),  ausschließlich folgende Bezeichnungen zulässig:
1. TAIWAN PROVINCE OF CHINA oder
2. TAIWAN, CHINA oder
3. CHINESE TAIWAN oder
4. TAIPEI, CHINA oder
5. CHINESE TAIPEI
Die Formulierungsvorgaben betreffen sowohl Bezeichnungen in IHK-Ursprungszeugnissen, als auch Warenmarkierungen sowie Verpackungsbeschriftungen. Empfohlen wird die Formulierung “CHINESE TAIWAN”.
Die Vorgaben beziehen sich auf Sendungen mit Ziel VR China. Für Sendungen, die in andere Zielmärkte gehen, kann die bisher verwendete Bezeichnung „Taiwan“ beibehalten werden.
Quelle: IHK

Niederlande: Erteilung einer neuen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

In den Niederlanden registrierte Einzelunternehmer werden eine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erhalten, die ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend bei innergemeinschaftlichen Umsätzen zu verwenden ist.

Ab dem 1. Januar 2020 müssen in Deutschland registrierte Unternehmer für alle innergemeinschaftlichen Umsätze mit einem in den Niederlanden registrierten Einzelunternehmer grundsätzlich dessen neue – ab dem 1. Januar 2020 gültige – niederländische Ust-IdNr. verwenden.

Quelle: IHK

Carnet ATA – Angabe der EORI-Nummer

Aktueller Hinweis: Angabe der EORI-Nummer ausgesetzt

Die Verfügung der Generalzolldirektion zur Aufnahme der EORI-Nummer in das Carnet ist zunächst ausgesetzt worden. Die Zollämter sind informiert. Die EU-Kommission wird die Regelung noch einmal überprüfen und auf der nächsten Sitzung am 22.1.2020 erneut behandeln.

 

Quelle: IHK Koblenz

Intrahandelsstatistik: Neuerungen 2020

Auf die im Bereich der Intrahandelsstatistik (Erfassung des innergemein-schaftlichen Warenverkehrs) für das Berichtsjahr 2020 eintretenden Änderungen wird nachfolgend hingewiesen.

  • Die Anmeldeschwelle zur Feststellung der Auskunftspflicht je nach Verkehrsrichtung bleibt unverändert: Für die Warenversendung liegt der Wert bei 500.000 Euro und für den Wareneingang bei 800.000 Euro.
  • Die auf den Vorjahreswert aller innergemeinschaftlichen Warenbewegungen bezogene Schwelle, bis zu der kein Statistischer Wert angegeben werden muss (– nur bei Käufen/Verkäufen und bei Kommissions-/Konsignationsgeschäften –), wird für die Wareneingänge auf 46 Mill. Euro angehoben. Der Schwellenwert für die Warenversendungen verbleibt auf dem Wert von 50 Mill. Euro.

Aktueller Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2020

Quelle: Statistisches Bundesamt

Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2020 – Buchausgabe

Das “Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2020” (WA 2020) tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und ersetzt die Ausgabe 2019 (WA 2019).

Das WA dient der Klassifizierung der Waren für die Statistik des Warenverkehrs mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Intrahandel) und mit den Drittländern (Extrahandel) und ist damit die Grundlage für die Darstellung von Außenhandelsergebnissen in tiefer fachlicher Gliederung. Weiterlesen

Formularanpassung Energie- und Stromsteuer

Im Bereich Energie- und Stromsteuer werden zum Jahreswechsel weitere Formulare sowie Hinweise zum neuen Konzept zur Formularumsetzung zur Verfügung gestellt.

Fachmeldung Zoll

Allgemeines zum neuen Konzept Formularumsetzung

Zur Entwicklung eines einheitlichen Antragsmoduls im Zusammenhang mit dem IT-Projekt MoeVe Zoll 2016 wurde ein neues Formularkonzept seitens des Referats 3 der Direktion IV entwickelt, welches den Programmierungsaufwand für das IT-Projekt und den Anpassungs-aufwand bei Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen künftig reduzieren soll. Die Formulare sind überwiegend auf eindeutigen und mehrfach verwendbaren Entscheidungsfragen (Ja/Nein) aufgebaut. Zudem haben sie bereits Feldfunktionen, die den Antragsteller beim Ausfüllen anleiten. Weiterlesen

Präferenzieller Warenverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG)

Für den präferenziellen Warenverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) findet ab dem 1. Januar 2020 das System des registrierten Ausführers (REX) verpflichtende Anwendung.

Zum Nachweis des präferenziellen Ursprungs sind danach nur noch Erklärungen zum Ursprung vorgesehen. Bei Sendungen mit Ursprungserzeugnissen im Wert von nicht mehr als 10.000 Euro ist die Ausfertigung durch jeden Ausführer möglich. Ist diese Wertgrenze überschritten, kann nur ein REX eine Erklärung zum Ursprung ausfertigen. Dies gilt sowohl für Einfuhren in die EU aus einem ÜLG als auch für Ausfuhren aus der EU in ein ÜLG. Weiterlesen