Aktuelle Merkblätter zur Ausfuhrkontrolle

Veröffentlichung von neuen bzw. aktualisierten Merkblättern auf der BAFA-Internetseite

Folgende Merkblätter sind jetzt auf der BAFA-Internetseite verfügbar:

Exportkontrolle und das BAFA (5. Auflage / Stand November 2018)

Internal Compliance Programmes – ICP
(englische Übersetzung des Merkblatts Firmeninterne Exportkontrolle)

Optimierte Antragstellung (neu)

Sammelgenehmigungen für Dual-Use-Güter (neu)

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

EU/Ukraine – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Liste der Personen und Einrichtungen

Beschluss (GASP) 2018/1930 des Rates vom 10. Dezember 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen; ABl. L 313I vom 10. Dezember 2018, S. 5.

Die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, wird aktualisiert: Neun weitere Personen werden in die Liste im Anhang aufgenommen.

Hintergrund sind die Wahlen, die in der sogenannten „Volksrepublik Donezk“ sowie „Volksrepublik Lugansk“ abgehalten wurden.

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1929 des Rates vom 10. Dezember 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen; ABl. L 313I vom 10. Dezember 2018, S. 1.

Mit der Durchführungsverordnung wird der oben genannte Beschluss umgesetzt. Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wird entsprechend aktualisiert und um neun Personen erweitert.

Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2018/1930 des Rates, und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1929 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen; ABl. C 446 vom 11. Dezember 2018, S. 2.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018.

 

EU/Südsudan – Restriktive Maßnahmen

Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/1946 des Rates vom 10. Dezember 2018 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/740 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan; ABl. L. 314 vom 11. Dezember 2018, S. 62.

Anhang I des Beschlusses (GASP) 2015/740 enthält eine Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Diese Liste wird geändert; die Angaben zu einer Person werden aktualisiert.

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1934 des Rates vom 10. Dezember 2018 zur Durchführung des Artikels 20 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/735 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan; ABl. L. 314 vom 11. Dezember 2018, S. 11.

Mit der vorliegenden Durchführungsverordnung wird der oben genannte Beschluss umgesetzt. Anhang I der Verordnung (EU) 2015/735 wird entsprechend geändert.

thumbnail of Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018.

EU/Eritrea – Sanktionen werden aufgehoben

Beschluss (GASP) 2018/1944 des Rates vom 10. Dezember 2018 zur Aufhebung des Beschlusses 2010/127/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Eritrea; ABl. L. 314 vom 11. Dezember 2018, S. 60.

Verordnung (EU) 2018/1932 des Rates vom 10. Dezember 2018 zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 667/2010 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegen Eritrea; ABl. L. 314 vom 11. Dezember 2018, S. 8.

Die gegenüber Eritrea bestehenden Sanktionen werden beendet. Hintergrund ist ein Beschluss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

Der Beschluss 2010/127/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Eritrea sowie die Verordnung (EU) Nr. 667/2010 werden zum 12. Dezember 2018 aufgehoben.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018.

EU/Kongo DR – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der Sanktionen und Aktualisierung der Personenliste

Beschluss (GASP) 2018/1940 des Rates vom 10. Dezember 2018 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo; ABl. L. 314 vom 11. Dezember 2018, S. 47

Die gegenüber der Demokratischen Republik Kongo bestehenden Sanktionen werden bis zum 12. Dezember 2019 verlängert.

Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP wird aktualisiert. Die Änderungen betreffen die Begründung sowie die Informationen zu den benannten Personen.

 

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1931 des Rates vom 10. Dezember 2018 zur Durchführung des Artikels 9 der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen, ABl. L. 314 vom 11. Dezember 2018, S. 1.

Mit der Durchführungsverordnung wird der oben genannte Beschluss umgesetzt. Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wird durch die vorliegende Liste ersetzt.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018.

Russland – Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 20 Prozent

Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 wird in Russland der Regelmehrwertsteuersatz von derzeit 18 auf 20 Prozent erhöht.

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz ist von der Änderung nicht betroffen und wird weiterhin 10 Prozent betragen. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt für bestimmte Nahrungsmittel und Kinderwaren sowie für Zeitschriften und Bücher (Art. 164 Abs. 2 des russischen Steuergesetzbuches).

Die entsprechende Anpassung des Mehrwertsteuersatzes in Art. 164 Abs. 3 des russischen Steuergesetzbuches wurde durch das Änderungsgesetz Nr. 303-FZ vom 3. August 2018 vorgenommen.

FEDERAL TAX SERVICE OF RUSSIA

Quelle: Russische Föderale Steuerdienst

Antisubvention – Rohre aus duktilem Gusseisen mit Ursprung in Indien

Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung

Die Europäische Kommission hat eine teilweise Interimsüberprüfung der derzeit geltenden Antisubventionsmaßnahmen auf die Einfuhr von Rohren aus duktilem Gusseisen mit Ursprung in Indien eingeleitet. Die Untersuchung beschränkt sich auf den Subventionstatbestand in Bezug auf den indischen ausführenden Hersteller, Electrosteel Castings Ltd. Die Interimsüberprüfung wird auf Antrag von Electrosteel Castings Ltd. eingeleitet.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Rohre aus duktilem Gusseisen (auch bekannt als Gusseisen mit Kugelgrafit) — mit Ausnahme von Rohren aus duktilem Gusseisen ohne Innen- und Außenbeschichtung („blanke Rohre“) — mit Ursprung in Indien, die derzeit unter den KN-Codes ex 7303 00 10 und ex 7303 00 90 (TARIC-Codes 7303 00 10 10, 7303 00 90 10) eingereiht werden.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018.