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Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/1922 DER KOMMISSION vom 10. Oktober 2018 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Amtsblatt der Europäischen Union vom 14.12.2018 L 319/1
Die Umsetzung der Änderungen der Güteranhänge zur EG-Dual-use-Verordnung wurde mit heutigem Datum im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Sie tritt am Samstag den 15.12.2018 in Kraft. Nach dem Wortlaut der Verordnung gilt:
Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates wird wie folgt geändert:
- Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.
- Die Anhänge IIa bis IIg erhalten die Fassung von Anhang II der vorliegenden Verordnung.
- Anhang IV erhält die Fassung des Anhangs III der vorliegenden Verordnung.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018.