Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Schweiz/Liechtenstein – Änderung der Mehrwertsteuerverordnung
Ab 1. Januar 2019 sind ausländische Versandhandelsunternehmen von Kleinsendungen in der Schweiz und in Liechtenstein mehrwertsteuerpflichtig, wenn sie mit derartigen Lieferungen einen Umsatz von mehr als 100.000 Franken in der Schweiz beziehungsweise Liechtenstein erzielen.
Die neue Regelung sieht vor, dass der Ort der Lieferung von Gegenständen, die von der Einfuhrsteuer befreit sind, bis zum Ende desjenigen Monats im Ausland liegt, in dem das Versandhandelsunternehmen die Umsatzgrenze von 100.000 Franken erreicht.
Schweizer Mehrwertsteuerverordnung
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Quelle: Schweizerische Bundesrat / Liechtensteinisches Landesgesetzblatt