Alkoholsteuerreform 2018

Überleitung von Erlaubnissen und Zulassungen, die nach Maßgabe des Branntweinmonopolrechts erteilt wurden

Mit dem Inkrafttreten des Alkoholsteuerrechts zum 1. Januar 2018 gelten gemäß § 38 Abs. 1 und 2 Alkoholsteuergesetz (AlkStG) die nachfolgenden nach dem Branntweinmonopolrecht erteilten und am 31. Dezember 2017 gültigen Erlaubnisse und Zulassungen als widerruflich erteilte Erlaubnisse nach dem Alkoholsteuergesetz:

  • Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
  • Erlaubnis als registrierter Empfänger
  • Erlaubnis als registrierter Versender
  • Erlaubnis als Beauftragter eines Versandhändlers
  • Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung
  • Zulassung zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei

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Internationale Zollwebseiten

Auf ihrer Homepage stellt die Europäische Kommission – GD Steuern und Zollunion – eine Linksammlung zu zollbezogenen Webseiten zur Verfügung. Gegliedert ist die Linkliste nach

  • Mitgliedstaaten
  • Kandidatenländer (ehem. Jugoslawische Republik Mazedonien, Türkei)
  • Internationalen Organisationen (u. a.: OECD, WCO und Internationaler Verband der Vereinigung der Zollagenten)
  • Webseiten der Zollverwaltungen anderer Länder in der Weltzollorganisation
  • sonstige Stellen mit Zollbezug

Die Linksammlung ist hier abrufbar.

Quelle: European Commission

Schweiz – Auskunftszentrale für allgemeine Zollanfragen

Ab den 04.04.2016 werden allgemeine Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Firmen in einer Auskunftszentrale beantwortet. Der neue Service steht unter der Nummer 0041 (0)58 467 15 15 von Montag bis Freitag in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch zur Verfügung.

Die Zentrale ist von Montag bis Freitag, von 8 bis 11.30 und von 13.30 bis 17 Uhr, per Telefon unter der Nummer 0041 (0)58 467 15 15 erreichbar. Ausserhalb dieser Zeiten können Fragesteller via Webseite ein Kontaktformular an die Auskunftszentrale schicken. Mit der Auskunftszentrale können die Bürgerinnen und Bürger sowie Firmen noch besser bedient werden.

Quelle:  Zoll Schweiz

EU/Syrien – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der bestehenden Sanktionen und Aktualisierung der Personenliste

Beschluss (GASP) 2018/778 des Rates vom 28. Mai 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien; ABl. L 131 vom 29. Mai 2018, S. 16.

Die Sanktionen werden um ein weiteres Jahr, bis zum 1. Juni 2019, verlängert.

Zudem wird Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP mit Wirkung zum 30. Mai 2018 aktualisiert. Dieser Anhang enthält die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen.

Durchführungsverordnung (EU) 2018/774 des Rates vom 28. Mai 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien; ABl. L 131 vom 29. Mai 2018, S. 1.

Mit der Durchführungsverordnung wird der oben genannte Beschluss umgesetzt. Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012, der die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen enthält, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, wird entsprechend auf den neuesten Stand gebracht.

Mitteilung an die Personen und Organisationen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2013/255/GASP des Rates und nach der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien unterliegen; ABl. C 183 vom 29. Mai 2018, S. 2; sowie

Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien unterliegen; ABl. C 183 vom 29. Mai 2018, S. 3.

Die betroffenen Personen und Einrichtungen können beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird. Entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

thumbnail of Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien 30.05.2018

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018

Antidumping – Warmgewalzte Spundwanderzeugnisse aus Stahl mit Ursprung in der VR China

Einleitung eines Antidumpingverfahrens

Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von warmgewalzten Spundwanderzeugnissen aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 177 vom 24. Mai 2018, S. 6.

Die Europäische Kommission leitet auf Antrag von EUROFER ein Antidumpingverfahren ein, das warmgewalzte Spundwanderzeugnisse aus Stahl mit Ursprung in der VR China betrifft. Der Antrag wurde im Namen von drei Unionsherstellern eingereicht, auf die 100 Prozent der gesamten Unionsproduktion entfallen.

Gegenstand der Untersuchung sind warmgewalzte Spundwanderzeugnisse aus Stahl, definiert als Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt, die aus warmgewalzten Wellblechen mit ineinandergreifenden Schlössern (Nut und Feder) bestehen, die eine durchgehende dichte Wand bilden können. Kaltgewalzte Spundwanderzeugnisse sind ausgenommen. Die Ware wird derzeit unter dem KN-Code ex 7301 10 00 (TARIC-Code 7301 10 00 10) eingereiht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018

Einfuhr von Aluminiumerzeugnissen in die EU wird zukünftig überwacht

Die Europäische Union führt mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/640 der Kommission vom 25. April 2018 die vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Aluminiumerzeugnisse ein.

Die Überwachung gilt für Erzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern mit Ausnahme von Norwegen, Island und Liechtenstein. Einfuhren bis zu einem Nettogewicht von 2.500 kg werden nicht erfasst.

Zur zollrechtlichen Abfertigung der unter die Überwachung fallenden Produkte ist deshalb ab dem 12. Mai 2018 bis einschließlich 15. Mai 2020 die Vorlage eines Überwachungsdokumentes erforderlich. Weiterlesen

Verordnung (EU) 2018/647 und Beschluss (GASP) 2018/655 (Myanmar (Birma))

Angesichts der schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Streit- und Sicherheitskräfte in Myanmar (Birma) hat der Rat der Europäischen Union weitere Sanktionsmaßnahmen angeordnet.

Mit Verordnung (EU) Nr. 401/2013 hatte der Rat der Europäischen Union mit Wirkung zum 3. Mai 2013 die bis dahin geltenden Sanktionsmaßnahmen gegen Birma/Myanmar weitestgehend aufgehoben. Die bislang grundlegende Verordnung (EG) Nr. 194/2008 wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 vollständig ersetzt.

Angesichts der schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Streit- und Sicherheitskräfte in Myanmar (Birma) hat der Rat der Europäischen Union mit Verordnung (EU) 2018/647 weitere Sanktionsmaßnahmen angeordnet. Diese beziehen sich auf die Ausfuhr von Gütern des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-Use-Verordnung) sowie auf die Ausfuhr bestimmter Software des Anhangs III. Daneben wurden Finanzsanktionen gegen Personen angeordnet, die den Streitkräften Myanmars angehören und für die Behinderung der raschen und ungehinderten Beförderung humanitärer Hilfe für bedürftige Zivilpersonen verantwortlich sind.

Link: VERORDNUNG (EU) 2018/647 DES RATES vom 26. April 2018

Link: BESCHLUSS (GASP) 2018/655 DES RATES vom 26. April 2018

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

 

Australien – Antidumpingzoll auf Kopierpapier

Das australische Wirtschaftsministerium hat vorläufige Antidumpingzölle auf Einfuhren von Kopierpapier im Format A4 festgesetzt. Betroffen sind Waren der australischen Zolltarifnummer 4802 5610 mit Ursprung in Österreich (Antidumping-Zollsatz 0,6 %), Finnland (16,3 %) und der Slowakei (6,5 %), ferner Waren mit Ursprung in Russland (14,4 %) und Südkorea (7,1 %). Die Antidumpingzölle gelten seit 21.5.2018.

thumbnail of Anti-Dumping 23.05.2018

 

 

 

 

Quelle: Australian Government