Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Entscheidungen über verbindliche Zolltarifauskünfte der Zollbehörden der Mitgliedstaaten zur Einreihung der Waren in die zolltarifliche Nomenklatur
Amtsblatt der Europäischen Union vom 26.4.2018 C 146/1
Mitteilung gemäß Artikel 34 Absatz 7 Buchstabe a Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Entscheidungen über verbindliche Zolltarifauskünfte der Zollbehörden der Mitgliedstaaten zur Einreihung der Waren in die zolltarifliche Nomenklatur.
Die Zollbehörden widerrufen die Entscheidungen über verbindliche Zolltarifauskünfte mit Wirkung vom heutigen Tag, wenn sie mit der Auslegung der zolltariflichen Nomenklatur, die sich aus den folgenden internationalen Tarifmaßnahmen ergibt, nicht mehr vereinbar sind: Weiterlesen