Durchführung der Dual-Use-Verordnung – Mitteilung über Maßnahmen der Mitgliedstaaten 

Die Dual-Use-Verordnung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten bestimmte Maßnahmen, die sie im Rahmen der Durchführung der Verordnung ergriffen haben, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen. Die Veröffentlichungspflicht betrifft Maßnahmen im Rahmen der Artikel 5, 6, 8, 9, 10, 17 und 22 der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates. Weiterlesen

Antidumping/Antisubvention – Fotovoltaikmodule aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen und Wafer) mit Ursprung in der VR China

Widerruf der von der EU-Kommission angenommenen Verpflichtung im Hinblick auf fünf ausführende Hersteller

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1382 der Kommission vom 16. August 2016 zum Widerruf der mit dem Durchführungsbeschluss 2013/707/EU bestätigten Annahme eines Verpflichtungsangebots im Zusammenhang mit dem Antidumping- und dem Antisubventionsverfahren betreffend die Einfuhren von Fotovoltaik-Modulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China für die Geltungsdauer der endgültigen Maßnahmen im Hinblick auf fünf ausführende Hersteller; ABl. L 222 vom 17.8.2016, S. 10.

Die EU-Kommission widerruft mit Wirkung vom 18.8.2016 die mit Durchführungsbeschluss 2013/707/EU (ABl. L 325 vom 5.12.2013, S. 214) bestätigte Annahme der Verpflichtung in Bezug auf

Delsolar (Wujiang) Ltd zusammen mit seinem verbundenen Unternehmen in der Union, für die der folgende gemeinsame TARIC-Zusatzcode gilt: B792;

CNPV Dongying Solar Power Co. Ltd, für das der folgende TARIC-Zusatzcode gilt: B813;

MOTECH (Suzhou) RENEWABLE ENERGY CO. LTD, für das der folgende TARIC-Zusatzcode gilt: B852;

Xi’an LONGi Silicon Materials Corp. und Wuxi LONGi Silicon Materials Co. Ltd, für die der folgende gemeinsame TARIC-Zusatzcode gilt: B897; und

LERRI Solar Technology (Zhejiang) Co. Ltd zusammen mit seinem verbundenen Unternehmen in der Union, für die der folgende gemeinsame TARIC-Zusatzcode gilt: B898;

Der Widerruf erfolgt, nachdem

eine Analyse der EU-Kommission ergeben hat, dass die Überwachung der Verpflichtung für Delsolar und MOTECH undurchführbar ist, da beide ein verbundenes Unternehmen in Taiwan haben, dem im Rahmen von Umgehungsuntersuchungen (Durchführungsverordnung (EU) 2016/185 [ABl. L 37 vom 12.2.2016, S. 76] und Durchführungsverordnung (EU) 2016/184 [ABl. L 37 vom 12.2.2016, S. 56]) eine Befreiung gewährt wurde;

LERRI Solar der Kommission im März 2016 mitgeteilt hat, dass es seine Verpflichtung zurücknehmen wolle und

Xi’an LONGi und CNPV der Kommission im Mai 2016 mitgeteilt haben, dass sie ebenfalls ihre Verpflichtung zurücknehmen wollten.

Folge des Widerrufs ist, dass für betroffene Waren dieser ausführenden Hersteller automatisch ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung (18.8.2016) bei der Einfuhr in die EU der mit Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1238/2013 (ABl. L 325 vom 5.12.2013, S. 1) eingeführte endgültige Antidumpingzoll und der mit Artikel 1 der Durchführungsverord-nung (EU) Nr. 1239/2013 (ABl. L 325 vom 5.12.2013, S. 66) eingeführte endgültige Ausgleichszoll anzuwenden ist.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt

 

 

Antidumping – Bügelbretter und -tische mit Ursprung in der VR China

Umfirmierung eines Unternehmens, für das ein unternehmensspezifischer Antidumpingzoll gilt

Bekanntmachung betreffend die geltenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in der Volksrepublik China in die Union: Umfirmierung eines Unternehmens, für das ein unternehmensspezifischer Antidumpingzoll gilt; ABl. C 298 vom 18.8.2016, S. 3.

Die Einfuhren von Bügelbrettern und -tischen mit Ursprung in der Volksrepublik China unterliegen endgültigen Antidumpingzöllen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 695/2013 des Rates (ABl. L 198 vom 23.7.2013, S. 1) eingeführt wurden.

Foshan Shunde Yongjian Housewares and Hardware Co. Ltd, ein Unternehmen in der Volksrepublik China, dessen Ausfuhren von Bügelbrettern und -tischen in die Union aufgrund der genannten Verordnung einem unternehmensspezifischen Antidumpingzoll von 18,1 % unterliegen, hat der Kommission mitgeteilt, dass es seinen Firmennamen am 12. Januar 2016 in Guangdong Wireking Household Supplies Co. Ltd geändert hat.

Die Kommission hat die vorgelegten Angaben geprüft und gelangte zu dem Schluss, dass die Feststellungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 695/2013 in keiner Weise berührt.

Daher ist die Bezugnahme in Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 695/2013 auf „Foshan Shunde Yongjian Housewares and Hardware Co. Ltd, Foshan” zu verstehen als Bezugnahme auf „Guangdong Wireking Household Supplies Co. Ltd, Foshan”.

Der ursprünglich Foshan Shunde Yongjian Housewares and Hardware Co. Ltd, Foshan zugewiesene Zollsatz (18,1 %) und der TARIC-Zusatzcode A785 gelten künftig für Guangdong Wireking Household Supplies Co. Ltd, Foshan.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt

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Antidumping – Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der VR China und Vietnam

Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls für dreizehn ausführende chinesische Hersteller

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1395 der Kommission vom 18. August 2016 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China, die von Buckinghan Shoe Mfg Co. Ltd., Buildyet Shoes Weiterlesen

Antidumping/Antisubvention – Fotovoltaikmodule aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen und Wafer) mit Ursprung in der VR China

Widerruf der von der EU-Kommission angenommenen Verpflichtung im Hinblick auf drei ausführende Hersteller; Widerruf von Verpflichtungsrechnungen

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1402 der Kommission vom 22. August 2016 zum Widerruf der mit dem Durchführungsbeschluss 2013/707/EU bestätigten Annahme eines Verpflichtungsangebots im Zusammenhang mit dem Antidumping- und dem Antisubventionsverfahren betreffend die Einfuhren von Fotovoltaik-Modulen aus kristallinem Silicium Weiterlesen

EU/Korea DR – Restriktive Maßnahmen

Präzisierung bestimmter in der VN-Resolution 2270 (2016) enthaltener Verbote

Verordnung (EU) 2016/1333 des Rates vom 4. August 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 212 vom 5.8.2016, S. 1.

Umsetzung des Beschlusses (GASP) 2016/1341 des Rates in Unionsrecht.
Die Änderung der Verordnung tritt am 6.8.2016 in Kraft. Weiterlesen

Terrorismusbekämpfung – 250. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002

Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1347 der Kommission vom 8. August 2016 zur 250. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen; ABl. L 214 vom 9.8.2016, S. 12.

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EU/Iran – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Anhänge I, III und VIIB der

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1375 der Kommission vom 29. Juli 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Iran; ABl. L 221 vom 16.8.2016, S. 1.

Mit der vorliegenden Durchführungsverordnung werden die Anhänge I, III und VIIB der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates geändert. Weiterlesen