Antidumping – Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der VR China

Umfirmierung von Unternehmen, die dem Antidumpingzollsatz für nicht in die Stichprobe einbezogene mitarbeitende Unternehmen unterliegen

 

Bekanntmachung zu den geltenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren in die Union von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China: Umfirmierung von Unternehmen, für die der Antidumpingzollsatz für nicht in die Stichprobe einbezogene mitarbeitende Unternehmen gilt; ABl. C 245 vom 6.7.2016, S. 11.

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Kodifizierung der Antidumping- und Antisubventionsgrundverordnung

Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern; ABl. L 176 vom 30.6.2016, S. 21

 

Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern; ABl. L 176 vom 30.6.2016, S. 55. Weiterlesen

Schweiz – Änderung des Zolltarifs zum 1.1.2017 Anpassung an HS 2017 und erweitertes Übereinkommen über den Handel mit Waren der Informationstechnologie (ITA)

Die Schweiz hat mit den Verordnungen über die Änderung des Zolltarifs vom 10.6.2016 bzw. 29.6.2016 den Zolltarif zum 1.1.2017 angepasst.

 

Mit der Verordnung vom 10.6.2016 wird die Struktur des Zolltarifs an die ab 1.1.2017 geltende revidierte Fassung des Harmonisierten Systems (Empfehlung des Zollrates vom 27.6.2014 zur Anpassung des Weiterlesen

EU/Russische Föderation – Restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine Verlängerung der Geltungsdauer

Die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen auf der Grundlage des Beschlusses 2014/512/GASP wird bis zum 31. Januar 2017 verlängert.

 

Beschluss (GASP) 2016/1071 des Rates vom 1. Juli 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ABl. L 178 vom 2.7.2016, S. 21.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt

Antidumping – Bestimmte Schaumkeramikfilter mit Ursprung in der VR China

Einstellung des Antidumpingverfahrens

Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1072 der Kommission vom 29. Juni 2016 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Schaumkeramikfilter mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 178 vom 2.7.2016, S. 22.

 

Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren in die Union von Schaumkeramikfiltern mit einer Durchschnittsporosität von bis zu 60 PPI (Poren pro Inch) und mit einer Unempfindlichkeit gegen den schnellen Temperaturanstieg beim Durchfluss des geschmolzenen Metalls von Umgebungstemperatur auf mindestens 1 300 °C (Thermoschockbeständigkeit), aus Keramikmaterial, ausgenommen

 

kieselsäurehaltige fossile Mehle oder ähnliche kieselsäurehaltige Erden oder

mit einem Zirkongehalt (Zirconiumdioxid, ZrO2) von mehr als 50 GHT,

 

mit Ursprung in der Volksrepublik China wurde mit Wirkung vom 03.07 2016 eingestellt. Die betroffenen Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 6903 10 00, ex 6903 20 10, ex 6903 20 90, ex 6903 90 10, ex 6903 90 90 und ex 6909 19 00 eingereiht

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt

Antidumping – Silicium mit Ursprung in der VR China Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls nach Auslaufüberprüfung

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1077 der Kommission vom 1. Juli 2016 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Silicium mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 und eine teilweise Interimsüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates; ABl. L 179 vom 5.7.2016, S. 1.

 

Nach Abschluss der im Mai 2015 eingeleiteten Auslaufüberprüfung (Einleitungsbekanntmachung – ABl. C 174 vom 28.5.2015, S. 10) und der im September 2015 eingeleiteten teilweisen Interimsüberprüfung (Einleitungsbekanntmachung – ABl. C 287 vom 1.9.2015, S. 5) der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Silicium mit Ursprung in der Volksrepublik China wird mit Wirkung vom 6.7.2016 ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren dieser Waren mit Ursprung in der Volksrepublik China, eingeführt. Das betroffene Silicium wird derzeit unter den KN-Code 2804 69 00 eingereiht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt

Terrorismusbekämpfung – 247. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002

Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002

 

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1063 der Kommission vom 30. Juni 2016 zur 247. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen; ABl. L 177 vom 1.7.2016, S. 4.

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