Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Tischuntergestell aus unedlem Metall -Einreihung nach 9403 90 10
Durchführungsverordnung (EU) 2015/677 der Kommission vom 23. April 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 111 vom 30.4.2015, S. 21.
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht: Weiterlesen