Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Nutzfahrzeug mit Vierradantrieb – Einreihung nach 8704 21 91
Durchführungsverordnung (EU) 2015/221 der Kommission vom 10. Februar 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 37 vom 13.2.2015, S. 1.
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht: Weiterlesen